Die Frage, ob eine Genehmigung für ein Balkonkraftwerk/Steckersolargerät notwendig ist, ist eine Frage der Anbringung. Wenn die PV-Module auf Balkon oder Terrasse aufgestellt werden benötigt man weder als Mieter, noch als Eigentümer eine Genehmigung. Die Montage von PV-Modulen an Balkonbrüstung oder Außenfassade benötigt aktuell immer eine Genehmigung von Vermieter/Hausverwaltung/WEG, solange man nicht Hausbesitzer ist. Balkonbrüstung und Außenfassade sind Gemeinschaftseigentum und gehören weder zur Mietsache, noch zur Eigentumswohnung.
Eine Genehmigungspflicht besteht bisher nicht.
Die Justizminister der Länder haben das BMJ im November 2022 aufgefordert entsprechende Vereinfachungen in den Gesetzen zu entwerfen und umzusetzen. Die Novelle an den Bundesjustizminister fordert einen Rechtsanspruch auf Balkonkraftwerke in Miet- und Eigentumswohnungen (Privilegierung). Dies wurde auch beim PV-Gipfel des BMWK im März 2023 bekräftigt: https://balkon.solar/news/2023/03/11/photovoltaik-strategie-des-bwki-unsere-hinweise/
Ob und wann diese Änderungen umgesetzt werden ist unklar.
Bezüglich der WEG-Genehmigung reicht seit 2020 eine einfache Mehrheit aus. Siehe: https://machdeinenstrom.de/balkonkraftwerke-in-der-eigentumswohnung/