Schreibe einfach eine Mail an info@solar2030.de
Ja – es wird wie bei Balkonkraftwerken einfach ins Wohnungsnetz eingesteckt bzw. eingespeist.
Wichtig bei Förderungen: immer erst beantragen, dann bestellen!
Die Stadt München fördert BKW/SSG mit bis zu 240 Euro (0,40ct pro Wp Leistung).
Antrag stellen unter https://foerderung.muenchen.de/.
Hier ein unvollständiger Überblick zu Förderungen im Münchener Umland (Stand März 2023):
- Feldkirchen: 150 Euro pauschal
- Unterföhring: 30% bis max. 600 Euro bei Montage durch Firma
- Unterschleißheim: 25% bis max. 200 Euro
- Petershausen: 60 Euro pauschal
- Vierkirchen: 100 Euro für Einbau von Wielandsteckdose
Hier weitere unvollständige Listen:
https://www.homeandsmart.de/balkonkraftwerk-foerderung
https://www.anker.com/eu-de/ankerpower/balkonkraftwerk_zuschuesse_regional#Bayern
Die Frage, ob eine Genehmigung für ein Balkonkraftwerk/Steckersolargerät notwendig ist, ist eine Frage der Anbringung. Wenn die PV-Module auf Balkon oder Terrasse aufgestellt werden benötigt man weder als Mieter, noch als Eigentümer eine Genehmigung. Die Montage von PV-Modulen an Balkonbrüstung oder Außenfassade benötigt aktuell immer eine Genehmigung von Vermieter/Hausverwaltung/WEG, solange man nicht Hausbesitzer ist. Balkonbrüstung und Außenfassade sind Gemeinschaftseigentum und gehören weder zur Mietsache, noch zur Eigentumswohnung.
Eine Genehmigungspflicht besteht bisher nicht.
Die Justizminister der Länder haben das BMJ im November 2022 aufgefordert entsprechende Vereinfachungen in den Gesetzen zu entwerfen und umzusetzen. Die Novelle an den Bundesjustizminister fordert einen Rechtsanspruch auf Balkonkraftwerke in Miet- und Eigentumswohnungen (Privilegierung). Dies wurde auch beim PV-Gipfel des BMWK im März 2023 bekräftigt: https://balkon.solar/news/2023/03/11/photovoltaik-strategie-des-bwki-unsere-hinweise/
Ob und wann diese Änderungen umgesetzt werden ist unklar.
Bezüglich der WEG-Genehmigung reicht seit 2020 eine einfache Mehrheit aus. Siehe: https://machdeinenstrom.de/balkonkraftwerke-in-der-eigentumswohnung/
Nein.
Hintergrund:
Im Januar 2023 hat der VDE ein neues Positionpapier veröffentlicht, indem die Erhöhung der Wechselrichter-Leistung auf 800W (europäischer Standard) erwähnt wird.
Wann die entsprechenden VDE-Normen angepasst und Gesetze geändert werden ist unklar. Vor Winter 2023 wird sich vermutlich wenig tun.
Details:
PV-Module erbringen nur im unter idealsten Bedingungen die angegebenen Wp-Angaben und diese auch nicht dauerhaft. Realistisch sind 5% weniger Leistung bei sehr guten Bedingungen (Sonne, Temperatur, 30° Aufständerung). Bei Anbringung an Balkonen oder Fassaden mit einer Aufständerung von 70-90° sind es ca. 25% weniger. Da werden aus 2x 400Wp ganz schnell max. 640W Ertrag und ein 600W Wechselrichter passt prima. Ziel des Over-Panelings (Wp > 600W) ist es auch bei schlechten Bedingungen mehr Ertrag sicherzustellen um die Grundlast des Haushalts (150-300 Watt) tagsüber zu decken. Überschüssiger Strom wird kostenlos ins Netz eingespeist.
Ein zukünftiges Upgrade des Wechselrichters macht wirtschaftlich wenig Sinn, da ein Model mit 800W pro Jahr nur ca. 10 Euro mehr Einsparung bringt und aktuell 100 Euro mehr kostet.